Rechtsanwaltskanzlei Holzmann & Holzmann



GOÄ Tipp:
Chirotherapie an der Wirbelsäule mehrfach pro Sitzung berechenbar?

Die Frage ist, ob man die Ziffer 3306 Gebührenordnung für Ärzte dreimal berechnen kann, wenn der chirotherapeutische Eingriff an der Wirbelsäule am selben Tag an HWS, BWS und LWS vorgenommen wird.

Grundsätzlich wird dies von der Krankenversicherung abgelehnt.

Die Kommentierung zur Gebührenordnung für Ärzte von Brück und anderen verneint hier grundsätzlich den mehrfachen Ansatz der Gebührenordnungsziffer 3306 mit dem Hinweis darauf, dass die Leistungserbringung nur auf die gesamte Wirbelsäule und nicht auf Wirbelsäulenabschnitte beziehe, auch wenn diese anatomisch in HWS, BWS und LWS eingeteilt wird.

Die PVS sieht dagegen eine mehrfache Abrechnung der Ziffer 3306 als gegeben an. Nach der Meinung der PVS steht der wortlaut der Gebührenordnung der einmaligen Abrechung entgegen. Die Gebührenordnung spricht im Singular von einem Eingriff an der Wirbelsäule.

(Nachzulesen in "Orthopädie & Rheuma" 5 aus 2005, Seite 17)



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